
Sie haben Fragen rund um das Thema Reifen / Kompletträder (Stahl & Alufelgen) oder ein Problem mit Druckverlust und benötigen neue Reifen oder eine Reparatur?
Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie gerne, ob persönlich vor Ort oder telefonisch/ per E-Mail.
Die rechtliche Grundlage für die Reifenreparatur in Deutschland ist der § 36 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der besagt, dass die Reparatur von Luftreifen nicht verboten ist, sofern sie sich an die geltenden Richtlinien hält. Diese Richtlinien, wie die der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), definieren die erlaubten Reparaturmethoden und -bereiche, da nicht jeder Schaden repariert werden darf. Beispielsweise ist bei PKW-Reifen nur eine Reparatur von Stichverletzungen im Laufflächenbereich bis maximal 6 mm möglich. Wichtige Punkte zur Reifenreparatur nach § 36 StVZO